Englisches Gesellschaftsrecht trifft deutsches Insolvenzrecht – Die Limited in der Insolvenz


„Insolvenzverfahren über eine Limited mit Sitz in Deutschland.“ Zu diesem Thema referierte Rainer M. Bähr am 15.06.2006 beim Institut für Insolvenzrecht Hannover. Erneut war eine große Zahl von interessierten und fachkundigen Zuhörern der Einladung gefolgt, um aus den Ausführungen des erfahrenen Hannoveraner Rechtsanwalts und Insolvenzverwalters etwas für die tägliche Arbeitspraxis zu lernen.
Hintergrund: Nach der „Inspire Art“- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30.09.2003 stellt es keinen Missbrauch dar, wenn eine andere europäische Rechtsordnung nur aufgrund ihrer vorteilhafteren Vorschriften gewählt wird. Damit ist es möglich, mit einer Limited in Deutschland im Geschäftsverkehr aufzutreten. Die Zahl der Limiteds betrug im September 2004 25.000, wovon einige Tausend bereits wieder insolvent geworden sind. Weil dabei englisches Gesellschaftsrecht auf deutsches Insolvenzrecht trifft, stellen sich für den Insolvenzrechtspraktiker schwierige rechtliche Fragen. Diese Fragen wurden durch den Vortrag von Rainer M. Bähr umfassend beantwortet.
Aktuelle insolvenzrechtliche Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH „Aktuell“ großgeschrieben – von BGH-Richter Dr. Ganter


Als „echtes Highlight“ kündigte der Vorsitzende des Instituts für Insolvenzrecht Hannover, Dr. Volker Römermann, den Vortrag an. Er sollte Recht behalten: Der Vizepräsident des IX. Zivilsenats des BGH, Dr. Hans Gerhard Ganter, präsentierte am 18. Mai in der Landesbibliothek Hannover ausgewählte, aktuelle Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2006. Das vor allem aus Fachleuten bestehende Publikum lauschte interessiert, war doch ein erheblicher Informationsvorsprung aus dieser Veranstaltung zu gewinnen. Denn der Referent präsentierte zum Teil noch unveröffentlichte Urteile des BGH, das neueste aus dem Mai 2006, also nur wenige Tage alt. Sieben der vorgestellten Entscheidungen sind „zVb“, d.h. zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung „BGHZ“ vorgesehen. Der besondere Reiz des Referats lag darin, dass der Vortragende als Richter im für das Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat entweder selbst an der Urteilsfindung beteiligt gewesen ist oder zumindest mit den Senatskollegen fachlich darüber diskutieren konnte. Zudem gilt er als anerkannte Größe im deutschen Insolvenzrecht, was er nicht zuletzt als Kommentator der §§ 1-10 sowie §§ 47-52 InsO im maßgeblichen „Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht“ unter Beweis stellte.
Lebhafte Diskussion um Qualiätsmanagement in der Insolvenzverwaltung Rating oder Zertifizierung: Was ist das bessere Rezept gegen schwarze Schafe unter den Insolvenzverwaltern?


Hannover. Ein spannendes Thema, zwei Lehrmeinungen dazu – und rund 50 interessierte Zuhörer, von denen viele interessiert mitdiskutierten: „Was will man mehr!“ rief Dr. Volker Römermann begeistert nach der Veranstaltung „Qualitätsmanagement in der Insolvenzverwaltung“ am 20. April beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Die Protagonisten – hie Professor Dr. jur. Hans Haarmeyer vom Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft von Rhein Ahr Campus der Fachhochschule Koblenz – dort Dr. Karsten Förster von der Kanzlei Wutzke und Förster aus Oldenburg und Bremen fochten zunächst tapfer mit zugespitzten Argumenten frei nach dem Highlander-Prinzip: Es kann nur eine Lehrmeinung geben. Bekanntlich hatten beide bereits 2005 in der ZInsO ihren Streit etabliert.
Vortrag zu Unternehmensbestattungen / Strafbare Handlungen schwer nachweisbar Professor Ehricke: „Meist fehlen Unterlagen – und die Akteure sind nicht greifbar“


Hannover. Unternehmensverkäufe für einen Euro, Firmensitzverlegungen in die Anden – und am Ende ein rein gewaschener Geschäftsführer: Alle Zutaten eines Krimis hatte der Vortrag über Firmenbestattungen von Professor Ulrich Ehricke am 3. März beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Professor Ehricke lehrt Energie- und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Köln; seine vorrangige Beschäftigung gilt dem Insolvenzrecht. An seinen Vortrag vor rund 35 interessierten Zuhörern schloss sich eine lebhafte Diskussion an.
Referat über Besonderheiten der französischen Restschuldbefreiung Dr. Boris Dostal: Einige Touristen haben sich schon verfahren


Hannover. Rund 40 interessierte Zuhörer erlebten am 22. Februar beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek einen abwechslungsreichen Vortrag zum Thema „Restschuldbefreiung im französischen Insolvenzrecht“. Als Referent brillierte Rechtsanwalt Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Durch seine Lehrtätigkeit an den Universitäten Dijon und Besancon hat er sich einen Namen im Internationalen Insolvenz- und Privatrecht sowie im Europäischen Zivilverfahrensrecht gemacht. Mit Spannung erwartete das Publikum in Hannover den Vortrag Dr. Dostals, da das lokale Insolvenzrecht in Elsaß-Lothringen innerhalb von rund 24 Monaten eine Restschuldbefreiung auch für deutsche Schuldner zulässt (sofern diese nicht als Kaufleute zu qualifizieren sind), auf die man in Deutschland in der Regel sechs lange Jahre warten muss.
Der Referent machte zunächst auf die Unterschiede zwischen dem klassischen französischen Insolvenzrecht nach dem Handelsgesetzbuch (Art. L 620-1 ff des Code de Commerce), das eine Restschuldbefreiung nur für Kaufleute vorsieht, und dem lokalen Insolvenzrecht (faillite civile) für die drei Departments Haut-Rhin, Bas-Rhin (Elsaß) und dem Département Moselle in Lothringen aufmerksam. „Ein Teil der Touristen aus Deutschland hat sich schon verfahren und ist im falschen Départment gelandet“, merkte er dazu an.
Pressemitteilung zur Neugründerveranstaltung am Freitag, 12.01.2001
Das traditionsreiche Institut für Insolvenzrecht e. V. hat nach einer längeren Pause am 12.01.2001 zum ersten Mal wieder eine Vortragsveranstaltung organisiert. Sie fand in Zusammenarbeit mit der Universität Hannover statt. Wegen des sogar für die Veranstalter unerwartet großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung kurzfristig in den großen Hörsaal des Fachbereichs Rechtswissenschaften verlegt, da der ursprünglich vorgesehene Raum zu klein war.
Zunächst stellte der Vorsitzende des Vereinsvorstandes, Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann aus Hannover, die bisherige Tätigkeit des Instituts und die Perspektiven für die zukünftige Arbeit vor. Das Institut wurde 1954 unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie- und Handelskammer Hannover gegründet. Mitglieder waren seit den 50er Jahren zahlreiche Kreditinstitute, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger, Ministerien und Behörden, Steuerberater sowie Angehörige anderer Berufe. Es wurden regelmäßig Vortragsveranstaltungen organisiert mit zum Teil bundesweit renommierten Referenten wie etwa Dr. Wilhelm Uhlenbruck aus Köln.
