Über den Institut für Insolvenzrecht e.V.

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Zweck des Vereins ist die praktische und wissenschaftliche Auseinandersetzung und Fortent-wicklung des Insolvenzrechts einschließlich aller Fragen der Sanierung von Unternehmen.

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Jedes Mitglied erhält einen Zugang zu einem Online Mitgliederbereich, über den ihm u.a. nach den Veranstaltungen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden kann.

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Das traditionsreiche Institut für Insolvenzrecht e. V. hat nach einer längeren Pause am 12.01.2001 zum ersten Mal wieder eine Vortragsveranstaltung organisiert. Sie fand in Zusammenarbeit mit der Universität Hannover statt. Wegen des sogar für die Veranstalter unerwartet großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung kurzfristig in den großen Hörsaal des Fachbereichs Rechtswissenschaften verlegt, da der ursprünglich vorgesehene Raum zu klein war.

Zunächst stellte der Vorsitzende des Vereinsvorstandes, Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann aus Hannover, die bisherige Tätigkeit des Instituts und die Perspektiven für die zukünftige Arbeit vor. Das Institut wurde 1954 unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie- und Handelskammer Hannover gegründet. Mitglieder waren seit den 50er Jahren zahlreiche Kreditinstitute, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger, Ministerien und Behörden, Steuerberater sowie Angehörige anderer Berufe. Es wurden regelmäßig Vortragsveranstaltungen organisiert mit zum Teil bundesweit renommierten Referenten wie etwa Dr. Wilhelm Uhlenbruck aus Köln.