Das traditionsreiche Institut für Insolvenzrecht e. V. hat nach einer längeren Pause am 12.01.2001 zum ersten Mal wieder eine Vortragsveranstaltung organisiert. Sie fand in Zusammenarbeit mit der Universität Hannover statt. Wegen des sogar für die Veranstalter unerwartet großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung kurzfristig in den großen Hörsaal des Fachbereichs Rechtswissenschaften verlegt, da der ursprünglich vorgesehene Raum zu klein war.
Zunächst stellte der Vorsitzende des Vereinsvorstandes, Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann aus Hannover, die bisherige Tätigkeit des Instituts und die Perspektiven für die zukünftige Arbeit vor. Das Institut wurde 1954 unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie- und Handelskammer Hannover gegründet. Mitglieder waren seit den 50er Jahren zahlreiche Kreditinstitute, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger, Ministerien und Behörden, Steuerberater sowie Angehörige anderer Berufe. Es wurden regelmäßig Vortragsveranstaltungen organisiert mit zum Teil bundesweit renommierten Referenten wie etwa Dr. Wilhelm Uhlenbruck aus Köln.
Nach dem Tode des damaligen Vereinsvorsitzenden Amtsgerichtsrat und Direktor der Konkursabteilung des Amtsgerichts Hannover Dr. Arthur Skrotzki wurde circa zwanzig Jahre lang ruhig um den Verein, bis sich Mitte 2000 wieder einige Insolvenzrechtler zusammenfanden, um die Aktivitäten wieder aufzunehmen. Die Veranstaltung am 12.01.2001 stand nun am Beginn dieser neuen Epoche des Instituts für Insolvenzrecht e. V.
Im Anschluß an den Vorsitzenden sprach Rechtsanwalt Jens Wilhelm aus der Kanzlei Wilhelm & Kollegen im Namen der Geschäftsführung des Instituts für Insolvenzrecht e. V. Er erläuterte die Struktur und die Organe des Vereins. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er soll allen interessierten Personen die aktive Mitwirkung an der Fortentwicklung des Insolvenzrechts ermöglichen.
Nach diesem Überblick über die Tätigkeit des Vereins sprach Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, ein bekannter Insolvenzverwalter aus Köln, zum Thema "Vorteile und Gefahren geplanter Insolvenz". Er erläuterte die zahlreichen Fallstricke, in die Geschäftsführer von Unternehmenin der Krise geraten könnten, zum Teil ohne es zu merken. Aber nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch die beteiligten Kreditinstitute, Lieferanten und andere Personen aus dem Umfeld eines solchen Unternehmens seien häufig von Gefahren bedroht. Dies ergäbe sich insbesondere aus der jüngeren Rechtsprechung zum sogenannten Eigenkapitalersatz. Die Lösung sieht Nerlich nicht zuletzt in der Möglichkeit, einen Insolvenzantrag unmittelbar mit einem Sanierungsplan zu verbinden. Diese Möglichkeit gibt es erst seit dem Inkrafttreten
der Insolvenzordnung am 01.01.1999. Die Praxis habe die sich daraus ergebenden Perspektiven häufig noch gar nicht vollständig erkannt.
Im Anschluß an diesen Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Einige der Zuhörer stellten insbesondere Nachteile des Insolvenzplans heraus. Im übrigen ging es um die Frage, welche Bedeutung der positiven Fortführungsprognose bei der Beurteilung der Insolvenzantragspflicht von Unternehmen in der Krise zukommt.
Die Veranstaltung ist mit etwa 150 Teilnehmern im Publikum auf lebhaftes Interesse gestoßen. Dies zeigt einen Bedarf der am Insolvenzrecht interessierten Kreise in der Region Hannover, sich fortzubilden und auszutauschen. Das Institut für Insolvenzrecht e. V. hat es sich zum Ziel gesetzt, dieser Nachfrage gerecht zu werden und zukünftig in regelmäßigen Abständen Vorträge und Diskussionsabende zu organisieren.
Interessenten wenden sich bitte an den Geschäftsführer des Instituts
Rechtsanwalt Harald Wilhelm III in Hannover
Tel. 0511-62 80-21
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www.wilhelm-kollegen.de
oder an den Vorsitzenden
Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann
Tel. 0511-32 66 0-0
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www.roemermann.com