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Aktuelle steuerliche Themen, insbesondere unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer § 13 b UStG

Montag, 11. April 2016, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

Das Thema „Umsatzsteuern“ wurde im Rahmen von Insolvenzverfahren früher eher stiefmütterlich und nur am Rande behandelt. Durch verschiedene Änderungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung nimmt jedoch die Thematik in Insolvenzverfahren einen deutlich höheren Stellenwert ein. Dies liegt einerseits an der Möglichkeit die Masse nicht unerheblich zu erhöhen, andererseits aber auch in der Verpflichtung, Steuern masseschmälernd abführen zu müssen. Entscheidende Möglichkeiten zur Stärkung der Masse sollen im Rahmen des Vortrags behandelt werden:

 

- Masseerhöhung durch eine von dem Finanzamt fälschlicherweise angenommenen umsatzsteuerlichen Organschaft (BFH, Urteil vom 01.12.2012 – XI R 43/08)

- Anwendbarkeit von § 13 b UStG auf Generalunternehmer/Bauträger (Urteil des BFH vom 22.08.2013 – V R 37/10)

 

Dagegen wirken Steuern teilweise auch masseschmälernd. Hierbei ist eine Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten bei Steuerschulden zu prüfen. Insoweit spielt einerseits die geänderte Rechtsprechung des BFH vom 25.07.2012 – 7 R 29/11 -, andererseits § 55 Abs. 4 InsO eine Rolle.

 

Referent

Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Winkelhaus, Herr Rechtsanwalt Dirk Hofschulte

Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ist verheiratet und hat 3 Kinder. Zunächst schloss er eine Banklehre bei der Kreissparkasse Steinfurt ab. Anschließend wechselte er in den juristischen Bereich und ist seit dem Jahre 2003 als Rechtsanwalt in der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH tätig. Seit dem Jahre 2008 ist er auch zugelassen als Insolvenzverwalter und seit 2009 Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er betreut er eine Vielzahl unterschiedlicher Insolvenzverfahren, insbesondere im Unternehmensbereich im Münster- und im Emsland.

 

Rechtsanwalt Dr. Winkelhaus ist verheiratet und hat 2 Kinder. Zunächst absolvierte er ebenfalls eine Banklehre mit einem berufsbegleitendem Studium, welches er erfolgreich als Dipl.-Kaufmann (FH) an der Hochschule Harz und als Bachelor of Arts an der Welfenakademie in Vienenburg abschloss. Anschließend absolvierte er ein juristisches Studium in Münster, promovierte zu einem zahlungsverkehrsrechtlichen Thema bei Prof. Casper im Jahre 2012 und schloss erfolgreich seine Ausbildung im Jahre 2014 ab. Seit dem Zeitpunkt ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH in der Insolvenzabteilung tätig.

 

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Anmeldung / Teilnahme

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Ort 

Hotel Novotel, Podbielskistrasse 21/23, 30163 Hannover
 
 

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