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Strafrecht und Insolvenzrecht

Donnerstag, 18. Februar 2016, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

Der Vortrag wird sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Insolvenz- und Strafrecht auseinandersetzen. Es werde Themen wie Beweisverwertungsverbote, strafrechtliche Verantwortung des faktischen Geschäftsführers und weitere strafrechtliche Aspekte in der Insolvenz dargestellt und erörtert werden. Schwerpunkte werden sein

Das Insolvenzantragsstrafstrafrecht nach dem ESUG

  1. Das Insolvenzverschleppungsstrafrecht bis zum MoMiG

            Begrifflichkeiten im (unechten Dauer-)Unterlassungsdelik

            Zulässigkeitsvoraussetzungen und Täterqualifikation

            Verwendungsverbot

  1. Vom Verschleppungs- zum Antragsstrafrecht nach dem MoMiG

             Ein Unterlassen ist ein Unterlassen und keine unrichtige Behauptung

  1. Der strafbewehrte Antrag nach dem ESUG

             Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit

             Anträge auf im Schutzschirmverfahren und Anzeigepflicht nach § 270b Abs. 3 S. 2 InsO 

  1. Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 13 InsO
  2. Sonstige Strafbarkeit der Akteure des Insolvenzverfahrens

             vorl./endg. Verwalter/Sachwalter, Schuldner als Eigenverwalter, "Bescheiniger"

  1. Zum Verwendungsverbot nach dem ESUG

 

Referent

Herr Dr. Hans Ernst Richter

Herr Dr. Richter war als Richter am Amtsgericht Stuttgart sowie Staatsanwalt mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht und Kapitalanlagebetrug tätig. Seit 1988 war Herr Richter wiederholt im Ausland im Rahmen der Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten z.B. in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich (England, Guernsey), der Republik Irland, Italien, Frankreich, Schweiz, Österreich und wiederholt Tschechien und in Rumänien tätig und hält Vorträge in Kasachstan und Russland. 2005 wurde ihm der Deutsche Anlegerschutzpreises des Deutschen Anlegerschutzbundes eV, Frankfurt/Main durch den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Hessen am 14.10.2005 in der Börse Frankfurt/Main verliehen.

Herr Richter nimmt regelmäßige Lehr- und Prüftätigkeiten wahr und ist u.a. Dozent für  „Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen von Managemententscheidungen“ an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen -Geislingen (seit 2008) sowie Prüfer für die Erste Juristische Staatsprüfung, Universität Heidelberg und Tübingen bzw. Land Baden-Württemberg (seit 1998, seit 2011 als Vorsitzender der Prüfungskommission).

Darüber hinaus ist er u.a. Mitherausgeber des Müller-Gugenberger/Bieneck (Hrsg.) Wirtschaftsstrafrecht, Handbuch des Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 1. Aufl., Köln 1987 bis 6. Aufl. 2015 und hat Autor zahlreicher Veröffentlichungen wie "Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – Dogmatik, Rechtsvergleich, Rechtstatsachen" - Festschrift für Klaus Tiedemann zum 70. Geburtstag, Sieber/Dannecker/Kindhäuser/Vogel/Walter (Hg.), München 2008, S. 1023 ff.

 

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Anmeldung / Teilnahme

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Ort 

Hotel Novotel, Podbielskistrasse 21/23, 30163 Hannover
 
 

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