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Übersicht der Rechtsprechung zur Anfechtung von Gesellschafterleistungen nach § 135 InsO n.F.

Dienstag, 10. November 2015, 17:00 Uhr - 21:00 Uhr

Die rechtliche Einstufung und Behandlung von Gesellschafterdarlehen im Insolvenzverfahren hat durch das MoMiG umfassende Veränderungen erfahren. An die Stelle der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zu den eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen ist die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zu der Anfechtung entsprechender Leistungen durch den Insolvenzverwalter nach § 135 InsO n.F. getreten. Inzwischen gibt es Entscheidungen des Senats zur Anfechtung von Rückzahlungen von entsprechenden Darlehen im letzten Jahr vor Insolvenzantragstellung, zur Anfechtung der Gewährung von Gesellschaftersicherheiten, zu den Folgen der Rückgewähr von Darlehen Dritter, für die ein Gesellschafter eine Sicherheit gestellt hat sowie zur Gebrauchsüberlassung nach § 135 Abs. 3 InsO. Inhalt des Vortrags ist eine komprimierte Wiedergabe dieser Rechtsprechung sowie die systematische Darstellung und Erläuterung der Neuerungen des § 135 InsO. 

Referent

Dr. Gerhard Pape

RiBGH Dr. Gerhard Pape gehört seit 2008 dem IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe an, dessen Schwerpunkt das Insolvenzrecht ist.

Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht ausgewiesen und hat zu Fragen des masseunzulänglichen Konkursverfahrens promoviert. Er hält seit mehr als 20 Jahren auf Jahresveranstaltungen, Kongressen und bei insolvenzrechtlich ausgerichteten Arbeitskreisen Vorträge zu insolvenzrechtlichen Fragen und führt Seminare durch. Zudem ist er Mitherausgeber der ZInsO, Mitautor des von Kübler/Prütting/Bork herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung und Mitherausgeber des Kommentars Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung.

 

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Anmeldung / Teilnahme

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Ort 

Hotel Novotel, Podbielskistrasse 21/23, 30163 Hannover
 
 

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