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Inhalt des Vortrages
Insolvenzen sind häufig verbunden mit Personalanpassungen. Diese bedürfen schneller der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige, als es der Begriff der „Masse“ den Anschein macht. Diese Massenentlassungsanzeige ist Gegenstand zahlreichen neuerer Entscheidungen sowohl des Europäischen Gerichtshofes wie des Bundesarbeitsgerichtes. Passieren bei der Massenentlassungsanzeige Fehler, kann dies – so die bisherige Rechtsprechung – zur individualrechtlichen Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen führen, jeweils verbunden mit einem schwer absehbaren Kostenrisiko in jeglicher Hinsicht (wie insbesondere die Air Berlin-Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes deutlich machen). Gegenstand des vorliegenden Seminars ist, die ordnungsgemäße Durchführung einer Massenentlassungsanzeige bis hin zum Ausspruch einer Kündigung darzustellen.
Prof. Dr. Peter Schrader und Dr. René Teubert
Herr Prof. Dr. Peter Schrader ist Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover. Er ist Partner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Laborius - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht. Egehört zu den profiliertesten Arbeitsrechtlern Deutschlands und wird regelmäßig durch den FOCUals Top-Anwalt im Bereich des Arbeitsrechtes ausgezeichnet. Anwalt ist er seit über 30 Jahren, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt insbesondere in der Konzeptionierung und Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Umsetzung im Rahmen von Verhandlungen mit den betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Herr Prof. Dr. Peter Schrader ist ferner bekannt für die Vertretung von Führungskräften. Sein Steckenpferd ist das kollektive Arbeitsrecht und hier insbesondere das Erarbeiten von praktisch relevanten Lösungen auf der Basis des rechtlich Zulässigen und Möglichen damit Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll und praktikabel zusammenarbeiten können. Dr. René Teubert ist Partner der Kanzlei Laborius - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er ist Arbeitsrechtler durch und durch – seit dem Studium über das Referendariat hin zu seiner berufsbegleitenden Promotion und einer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer renommierten mittelständischen Kanzlei. Er ist sowohl beratend als auch forensisch tätig. Dr. Teubert verknüpft in Verhandlungen seine enorme arbeitsrechtliche Expertise mit kluger Strategie und hoher Menschenkenntnis. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und prozessrechtlichen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
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