Gegenstand des Seminars soll zunächst die Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung durch die Rechtsprechung des BGH sein, soweit es die Vermutung der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners auf Seiten des Anfechtungsgegners gem. § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO betrifft. Erörtert werden sollen die Anforderungen an die Darlegungen des Insolvenzverwalters sowie die Voraussetzungen, unter denen der Anfechtungsgegner die Vermutung widerlegen kann. Schwerpunkt der folgen Ausführungen ist die neuere Rechtsprechung des BGH zu § 134 InsO, die eine ganze Reihe von Änderungen mit sich gebracht hat.
Vor allem die nachfolgend aufgeführten Themen sollen hier Gegenstand des Vortrags sein:
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RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape
RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape Herr RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape war von April 2008 bis zum Jahresende 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Er war Mitglied des IX. Zivilsenats, der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständig ist. Der Referent beschäftigt sich seit seiner Promotion zu Fragen des masseunzulänglichen Konkursverfahrens im Jahr 1984 mit insolvenz- rechtlichen Themen. Er ist Mitherausgeber der ZInsO und Verfasser zahlreicher Beiträge zu Fragen des Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahrens in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Mitherausgeber und Mitautor des 2012 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und der Gesamtdarstellung Pape/Reichelt/ Schultz/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 3. Aufl. NJW-Schriftenreihe, 2022, sowie Mitautor des von Prütting/Bork/Jacoby herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung. Seit 1990 ist er regel- mäßig als Referent auf Fachtagungen und Seminaren hauptsächlich zum Insolvenzrecht tätig. Im Juli 2016 hat ihn die Georg-August-Universität Göttingen zum Honorarprofessor bestellt.
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