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Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) mit dem Schwerpunkt Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

Dienstag, 24. November 2020, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

Alle Welt erwartet die „große Pleitewelle“ Ende 2020 oder Anfang 2021. Angesichts der größten Rezession dieses Jahrhunderts, Millionen von Kurzarbeitern, Milliarden von Krediten und dramatisch eingebrochener Umsätze erscheint das realistisch. Die Bundesregierung stärkt in diesem Kontext das Restrukturierungsrecht, führt aber zugleich neue Haftungstatbestände für Geschäftsleiter und deren Berater ein.

Der zwischenzeitlich vorliegende Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 14. Oktober 2020 bringt mit dem Gesetzentwurf über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) ab 1. Januar 2021:

  • Eine dramatische Zuspitzung der Managerhaftung
  • Eine neue Struktur der außergerichtlichen Restrukturierung von Unternehmen mit der Möglichkeit, verschiedene „Instrumente“ aus dem Gesetz nutzen zu können
  • Die Neuregelung der Insolvenzantragspflichten
  • Dem Eingriff in Vertragsrechte und
  • Der Einführung von Restrukturierungsgerichten und der Gerichtskonzentration

Es gibt also jede Menge an Gründen, sich rechtzeitig mit dem zu beschäftigen, was schon gilt und was in Kürze Gesetz sein wird!

Nachdem das Institut für Insolvenzrecht e.V. unmittelbar nach Bekanntwerden des Referentenentwurfes zusammen mit dem Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.V. eine Podiumsdiskussion angeboten hatte, um erste Einschätzungen auszutauschen, soll es nun strukturiert an die konkret zu erwartenden Inhalte des Gesetzes gehen, wobei der Schwerpunkt auf das StaRUG gelegt wird. Zwei Referenten teilen sich die Inhalte, wobei Volker Römermann einen Überblick gibt und auch die Haftungsregeln beleuchtet, während Jens Wilhelm V sich vertiefend mit den Instrumenten der Vertragslösung wie auch mit der Stabilisierung beschäftigt.

 

Das Webinar ist interaktiv, es können also jederzeit Fragen an die Referenten gestellt werden!

Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung: 


https://attendee.gotowebinar.com/register/4471702106161195535

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.

Referent

Prof. Dr. Volker Römermann, Jens Wilhelm

Die Referenten:

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, RA, FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Honororprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin, Herausgeber und Autor mehrerer Werke zur Insolvenzordnung und zu den COVID-19-Abmilderungsgesetzen. 

Jens Wilhelm V, RA FAInsR, stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Beiratsmitglied im VID und Co-Leiter der Arbeitsgruppe Berufsrecht im VID, Vorstandsvorsitzender IG Zwangsverwaltung e.V..

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  |   Web:

 

Anmeldung / Teilnahme

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Ort 

Onlineseminar, ,
 
 

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