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Einkommenspfändung und Austauschpfändung

Donnerstag, 18. September 2014, 16:00 Uhr

Von der Austauschpfändung wird dann gesprochen, wenn der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte einen dem Grunde nach unpfändbaren Gegenstand pfändet und stattdessen eine gleichartige Sache mit geringerem Wert dem Schuldner überlässt.

 

Referent

Marc Gernert

Diplom-Rechtspfleger aus Brandenburg

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Ort 

Hotel Novotel, Podbielskistrasse 21/23, 30163 Hannover
 
 

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