Praxisprobleme eines Insolvenzplans und aktuelle Rechtsprechung – Jens Wilhelm V

Jens Wilhelm V referierte sachkundig und anschaulich über die vielfältigen Praxisprobleme eines Insolvenzplans. Foto: JaMedi[caption id="attachment_64" align="alignright" width="250"]Jens Wilhelm V referierte sachkundig und anschaulich über die vielfältigen Praxisprobleme  eines Insolvenzplans.  Foto: JaMediJens Wilhelm V referierte sachkundig und anschaulich über die vielfältigen Praxisprobleme eines Insolvenzplans. Foto: JaMedia[/caption]

„Praxisprobleme eines Insolvenzplans und die aktuelle Rechtsprechung dazu“ lautete am 21. Februar der Titel des Vortrags von Jens Wilhelm V aus Hannover, Rechts- und Fachanwalt für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. „Ihn vorzustellen hieße Eulen nach Athen zu tragen. Er ist als Insolvenz- und Zwangsverwalter sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht seit Jahren bekannt – auch als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Instituts für Insolvenzrecht“, stellte ihn Dr. Volker Römermann den rund 40 erschienenen Zuhörern vor. Unter ihnen befanden sich viele Insolvenzverwalter. Sein Vortrag habe weniger zum Ziel, eine Übersicht über die vom Gesetzgeber nach den Paragraphen 217 bis 269 im sechsten Teil der Insolvenzordnung geordneten Insolvenzplanregelungen zu geben, sondern vielmehr auf Basis der gesetzlichen Regelungen die dazugehörigen Praxisprobleme darzustellen, die bei der Aufstellung des Planes auftreten. „Der Insolvenzplan muss weg von seinem Schattendasein hin ins Licht“, machte Jens Wilhelm V seine Zuhörer gleich zu Beginn auf seinen Vortrag neugierig.

Vortrag von Ellen Berger: Kommunikative Kompetenz für Insolvenzverwalter

Referentin Ellen Berger: Kommunikative Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation – auch für Insolvenzverwalter. Foto: JaMedia[caption id="attachment_62" align="alignright" width="250"]Referentin Ellen Berger: Kommunikative Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation – auch für Insolvenzverwalter. Foto: JaMediaReferentin Ellen Berger: Kommunikative Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation – auch für Insolvenzverwalter. Foto: JaMedia[/caption]

Hannover. „Endlich mal eine Frau als Dozentin“, freut sich ein Zuhörer am 20. November bei der letzten Veranstaltung des Instituts für Insolvenzrecht dieses Jahres im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Jens Wilhelm V, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Instituts für Insolvenzrecht und stellvertretender Vorstandsvorsitzender, begrüßt vor rund 30 Interessenten die Diplom-Sozialwissenschaftlerin Ellen Berger. Die Leiterin des Instituts für angewandte Sozialpsychologie (IAS) in Bad Nenndorf referiert über die Bedeutung kommunikativer Kompetenz für den Insolvenzverwalter. Leider habe sich die Konfliktslösungskompetenz als Qualitätsmerkmal  nicht in den vom Verband der Insolvenzverwalter im November 2006 beschlossenen Berufsgrundsätzen zur Bestellung von Insolvenzverwaltern niedergeschlagen, bedauert eingangs Jens Wilhelm V. Ihm persönlich liege das Thema jedoch sehr am Herzen. Er stellt Ellen Berger vor als langjährige Dozentin für Seminare zur politischen Bildung bei Arbeit und Leben und an der Universität Hannover. Seit nunmehr zehn Jahren sei sie als Kommunikationstrainerin selbstständig.

Unternehmerverwertungen: Abenteuer zwischen Schreibtisch und Werkbank – Herr Lamberti und Herr Schlieker von der Industrie-Rat GmbH über „Sicherung von künftigen Massegegenständen“

Anregende Diskussion nach der Veranstaltung (von links): Klaus Neubert, Udo H. Lamberti und Jens Wilhelm. Foto: JaMedia[caption id="attachment_60" align="alignright" width="250"]Anregende Diskussion nach der Veranstaltung (von links): Klaus Neubert, Udo H. Lamberti und Jens Wilhelm. Foto: JaMediaAnregende Diskussion nach der Veranstaltung (von links): Klaus Neubert, Udo H. Lamberti und Jens Wilhelm. Foto: JaMedia[/caption]

Hannover. „Bei uns erfahren Sie Neuigkeiten“: Mit diesen Worten begrüßte Klaus Neubert, Richter am Amtsgericht Hannover am 22. Februar rund 40 Interessenten. beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Udo H. Lamberti und Thomas Schlieker von der Industrie-Rat GmbH aus Hamburg informierten über den Verwerter-Alltag. Die Insolvenz-Ordnung lege den Schwerpunkt auf die Unternehmenssanierung, deshalb habe man die Verwertung als Thema bislang kurz gehalten, erläuterte Klaus Neubert. Trotzdem werde immer noch mehr abgewickelt als saniert – und das gehe nicht ohne professionelle Hilfe wie von der Industrie-Rat. Udo H. Lamberti, seit über 30 Jahren in der Branche tätig, gelte als eines ihrer Urgesteine. Lamberti dankte für die netten Worte. Das Referat über den Verwerter-Alltag überließ er Thomas Schlieker, seinem Experten für das Ressort „Maschinen und Anlagen“ bei der Industrie-Rat mit Büro in Hannover-Herrenhausen. Der schilderte seine Aufgaben als „Abenteuer zwischen Schreibtisch und Werkbank“, die oft genug nach dem Motto verliefen: „Ich sehe was, was du nicht siehst“ – womit er den insolventen Geschäftsmann und sein mitunter schwaches Erinnerungsvermögen an Verwertbares im Unternehmen meinte. 

„Ein Stück weit mehr Klärung“ – Prof. Dr. Joachim Wieland über „Die Bestellung des Insolvenzverwalters nach der Entscheidung des BVerfG vom 23.05.2006“

Prof. Dr. Joachim Wieland[caption id="attachment_55" align="alignright" width=""]Prof. Dr. Joachim Wieland Prof. Dr. Joachim Wieland[/caption]

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.05.2006 ist unter den Insolvenzverwaltern und Verwalter-Kandidaten auf großes Interesses gestoßen. Grund genug für das Institut für Insolvenzrecht, zu einem aktuellen Vortrag hierüber einzuladen.

Für das interessierte Publikum konnte mit Prof. Dr. Joachim Wieland ein – wie der Vorsitzende Dr. Volker Römermann in seiner Einleitung herausstrich – überaus kompetenter Referent gewonnen werden. Dieser war fünf Jahre lang Assistent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG und ist derzeit Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main.

Englisches Gesellschaftsrecht trifft deutsches Insolvenzrecht – Die Limited in der Insolvenz

Rechtsanwalt Rainer M. Bähr[caption id="attachment_53" align="alignright" width=""]Rechtsanwalt Rainer M. BährRechtsanwalt Rainer M. Bähr[/caption]

„Insolvenzverfahren über eine Limited mit Sitz in Deutschland.“ Zu diesem Thema referierte Rainer M. Bähr am 15.06.2006 beim Institut für Insolvenzrecht Hannover. Erneut war eine große Zahl von interessierten und fachkundigen Zuhörern der Einladung gefolgt, um aus den Ausführungen des erfahrenen Hannoveraner Rechtsanwalts und Insolvenzverwalters etwas für die tägliche Arbeitspraxis zu lernen.

Hintergrund: Nach der „Inspire Art“- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30.09.2003 stellt es keinen Missbrauch dar, wenn eine andere europäische Rechtsordnung nur aufgrund ihrer vorteilhafteren Vorschriften gewählt wird. Damit ist es möglich, mit einer Limited in Deutschland im Geschäftsverkehr aufzutreten. Die Zahl der Limiteds betrug im September 2004 25.000, wovon einige Tausend bereits wieder insolvent geworden sind. Weil dabei englisches Gesellschaftsrecht auf deutsches Insolvenzrecht trifft, stellen sich für den Insolvenzrechtspraktiker schwierige rechtliche Fragen. Diese Fragen wurden durch den Vortrag von Rainer M. Bähr umfassend beantwortet.

Aktuelle insolvenzrechtliche Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH „Aktuell“ großgeschrieben – von BGH-Richter Dr. Ganter

Besonderer Reiz des Vortrags von Dr. Hans Gerhard Ganter: Als Richter im für Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat war er mitunter selbst an der Urteilsfindung beteiligt. Foto: JaMedia[caption id="attachment_51" align="alignright" width=""]Besonderer Reiz des Vortrags von Dr. Hans Gerhard Ganter: Als Richter im für Insolvenzrecht  zuständigen BGH-Senat war er mitunter selbst an der Urteilsfindung beteiligt. Foto: JaMediaBesonderer Reiz des Vortrags von Dr. Hans Gerhard Ganter: Als Richter im für Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat war er mitunter selbst an der Urteilsfindung beteiligt. Foto: JaMedia[/caption]

Als „echtes Highlight“ kündigte der Vorsitzende des Instituts für Insolvenzrecht Hannover, Dr. Volker Römermann, den Vortrag an. Er sollte Recht behalten: Der Vizepräsident des IX. Zivilsenats des BGH, Dr. Hans Gerhard Ganter, präsentierte am 18. Mai in der Landesbibliothek Hannover ausgewählte, aktuelle Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2006. Das vor allem aus Fachleuten bestehende Publikum lauschte interessiert, war doch ein erheblicher Informationsvorsprung aus dieser Veranstaltung zu gewinnen. Denn der Referent präsentierte zum Teil noch unveröffentlichte Urteile des BGH, das neueste aus dem Mai 2006, also nur wenige Tage alt. Sieben der vorgestellten Entscheidungen sind „zVb“, d.h. zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung „BGHZ“ vorgesehen. Der besondere Reiz des Referats lag darin, dass der Vortragende als Richter im für das Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat entweder selbst an der Urteilsfindung beteiligt gewesen ist oder zumindest mit den Senatskollegen fachlich darüber diskutieren konnte. Zudem gilt er als anerkannte Größe im deutschen Insolvenzrecht, was er nicht zuletzt als Kommentator der §§ 1-10 sowie §§ 47-52 InsO im maßgeblichen „Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht“ unter Beweis stellte.

Lebhafte Diskussion um Qualiätsmanagement in der Insolvenzverwaltung Rating oder Zertifizierung: Was ist das bessere Rezept gegen schwarze Schafe unter den Insolvenzverwaltern?

Viel Unheil anrichten lässt sich mit einem ISO-zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte Normen, warf Professor Hans Haarmeyer (rechts) seinem Diskutanten Dr. Karsten Förster vor. Foto: JaMedia[caption id="attachment_48" align="alignright" width=""]Viel Unheil anrichten lässt sich mit einem ISO-zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte Normen, warf Professor Hans Haarmeyer (rechts) seinem Diskutanten Dr. Karsten Förster vor. Foto: JaMediaViel Unheil anrichten lässt sich mit einem ISO-zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte Normen, warf Professor Hans Haarmeyer (rechts) seinem Diskutanten Dr. Karsten Förster vor. Foto: JaMedia[/caption]

Hannover. Ein spannendes Thema, zwei Lehrmeinungen dazu – und rund 50 interessierte Zuhörer, von denen viele interessiert mitdiskutierten: „Was will man mehr!“ rief Dr. Volker Römermann begeistert nach der Veranstaltung „Qualitätsmanagement in der Insolvenzverwaltung“ am 20. April beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Die Protagonisten – hie Professor Dr. jur. Hans Haarmeyer vom Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft von Rhein Ahr Campus der Fachhochschule Koblenz – dort Dr. Karsten Förster von der Kanzlei Wutzke und Förster aus Oldenburg und Bremen fochten zunächst tapfer mit zugespitzten Argumenten frei nach dem Highlander-Prinzip: Es kann nur eine Lehrmeinung geben. Bekanntlich hatten beide bereits 2005 in der ZInsO ihren Streit etabliert.

Vortrag zu Unternehmensbestattungen / Strafbare Handlungen schwer nachweisbar Professor Ehricke: „Meist fehlen Unterlagen – und die Akteure sind nicht greifbar“

Professor Ehricke: Viele haben Angst als Looser dazustehen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird. Foto: JaMedia[caption id="attachment_46" align="alignright" width=""]Professor Ehricke: Viele haben Angst als Looser dazustehen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird. Foto: JaMediaProfessor Ehricke: Viele haben Angst als Looser dazustehen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird. Foto: JaMedia[/caption]

Hannover. Unternehmensverkäufe für einen Euro, Firmensitzverlegungen in die Anden – und am Ende ein rein gewaschener Geschäftsführer: Alle Zutaten eines Krimis hatte der Vortrag über Firmenbestattungen von Professor Ulrich Ehricke am 3. März beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Professor Ehricke lehrt Energie- und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Köln; seine vorrangige Beschäftigung gilt dem Insolvenzrecht. An seinen Vortrag vor rund 35 interessierten Zuhörern schloss sich eine lebhafte Diskussion an. 

Referat über Besonderheiten der französischen Restschuldbefreiung Dr. Boris Dostal: Einige Touristen haben sich schon verfahren

Erklärte anschaulich die nicht ganz einfache Materie: Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Foto: JaMedia[caption id="attachment_44" align="alignright" width="250"]Erklärte anschaulich die nicht ganz einfache Materie: Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Foto: JaMediaErklärte anschaulich die nicht ganz einfache Materie: Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Foto: JaMedia[/caption]

Hannover. Rund 40 interessierte Zuhörer erlebten am 22. Februar beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal  der Leibniz-Bibliothek einen abwechslungsreichen Vortrag zum Thema „Restschuldbefreiung im französischen Insolvenzrecht“.  Als Referent brillierte Rechtsanwalt Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Durch seine Lehrtätigkeit an den Universitäten Dijon und Besancon hat er sich einen Namen im Internationalen Insolvenz- und Privatrecht sowie im Europäischen Zivilverfahrensrecht gemacht. Mit Spannung erwartete das Publikum in Hannover den Vortrag Dr. Dostals, da das lokale Insolvenzrecht in Elsaß-Lothringen innerhalb von rund 24 Monaten eine Restschuldbefreiung auch für deutsche Schuldner zulässt (sofern diese nicht als Kaufleute zu qualifizieren sind), auf die man in Deutschland in der Regel sechs lange Jahre warten muss.
Der Referent machte zunächst auf die Unterschiede zwischen dem klassischen französischen Insolvenzrecht nach dem Handelsgesetzbuch (Art. L 620-1 ff des Code de Commerce), das eine Restschuldbefreiung nur für Kaufleute vorsieht, und dem lokalen Insolvenzrecht (faillite civile) für die drei Departments Haut-Rhin, Bas-Rhin (Elsaß) und dem Département Moselle in Lothringen aufmerksam. „Ein Teil der Touristen aus Deutschland hat sich schon verfahren und ist im falschen Départment gelandet“, merkte er dazu an.