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Ein Jahr neues Insolvenzanfechtungsrecht

Dienstag, 15. Mai 2018, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

Wir wagen einen Jahresrückblick: Nach den Erneuerungen im Insolvenzanfechtungsrecht wird uns mit Herrn Prof. Dr. Huber ein hochkarätiger Referent einen Rückblick auf die letzten Monate nach Inkrafttreten der Änderungen gewähren. Besonders behandelt werden:

 

  1. Kurze Übersicht zum am 5.4.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach InsO (und AnfG)
  2. Vorwegnahme des neuen Rechts vor bzw. zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieses Gesetztes durch 
  • 6. Senat des BAG zur Drittzahlung von Arbeitsentgelt
  • IX. ZS des BGH zur Einschränkung der Vermutungsregelung (§ 133 Abs.1 S. 2)
  • III. Neuorientierung  des IX. ZS des BGH zur Vorsatzanfechtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
  • im Rahmen von Zwangsmaßnahmen,
  • zur Kenntnis des Gläubigers beim Leistungsaustausch in bargeschäftsähnlicher Weise,
  • zum Begriff der Rechtshandlung des Schuldners (§ 133 Abs.1 S.1)),
  • zur mitwirkenden Rechtshandlung des Schuldners infolge eines Anerkenntnisses (samt Ratenzahlungsvereinbarung),
  • zu Ratenzahlungsvereinbarungen mit Gerichtsvollzieher

Referent

Herr Prf. Dr. Michael Huber

Herr Prof. Dr. Huber ist Richter in der bayerischen Justiz seit 1976, 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter am IX. Zivilsenat des BGH, Präsident des Landgerichts Passau seit 2004.

- Veröffentlichungsschwerpunkte: Zivilprozessrecht (Mitautor in Musielak, ZPO, 9. Ausl. 2012) und Insolvenzanfechtungsrecht (Mitautor in Graf-SAchlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl 2010)

- Mitherausgeber von ZInsO und JuS

 

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Anmeldung / Teilnahme

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Ort 

Kastens Hotel Luisenhof, Luisenstr. 1, 30159 Hannover
 
 

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