|
 |
Vortrag von Ellen Berger: Kommunikative
Kompetenz für Insolvenzverwalter
"Sie halten die Fäden in der Hand, Probleme per
Konfliktmanagement zu entschärfen"Hannover.
„Endlich mal eine Frau als Dozentin“, freut sich ein Zuhörer am 20.
November bei der letzten Veranstaltung des Instituts für
Insolvenzrecht dieses Jahres im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek.
Jens Wilhelm V, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Instituts für
Insolvenzrecht und stellvertretender Vorstandsvorsitzender, begrüßt
vor rund 30 Interessenten die Diplom-Sozialwissenschaftlerin Ellen
Berger. Die Leiterin des Instituts für angewandte Sozialpsychologie
(IAS) in Bad Nenndorf referiert über die Bedeutung kommunikativer
Kompetenz für den Insolvenzverwalter. Leider habe sich die
Konfliktslösungskompetenz als Qualitätsmerkmal nicht in den
vom Verband der Insolvenzverwalter im November 2006 beschlossenen
Berufsgrundsätzen zur Bestellung von Insolvenzverwaltern
niedergeschlagen, bedauert eingangs Jens Wilhelm V. Ihm persönlich
liege das Thema jedoch sehr am Herzen. Er stellt Ellen Berger vor
als langjährige Dozentin für Seminare zur politischen Bildung bei
Arbeit und Leben und an der Universität Hannover. Seit nunmehr zehn
Jahren sei sie als Kommunikationstrainerin selbstständig.
 |
|
Referentin Ellen
Berger: „Kommunikative Kompetenz ist eine
Schlüsselqualifikation – auch für
Insolvenzverwalter.“
Foto:
JaMedia | Kommunikation
als Schlüsselqualifikation „Die Kommunikationsfähigkeit
zählt zu den Schlüsselqualifikationen, die der Gesetzgeber für das
Fach Jura vorgibt“, klärt die Referentin gleich zu Beginn ihres
Vortrags auf. Dann zitiert sie Professor Klaus Berger von der
Universität Köln: „Sprache und Kommunikationsfähigkeit sind die
Waffen des Juristen.“ Kommunikative Kompetenz sei die Fähigkeit,
konstruktiv, effektiv und bewusst mit seinen Mitmenschen zu
kommunizieren. Ellen Berger unterscheidet dazu drei Bausteine: die
fachliche, soziale und Methodenkompetenz eines Insolvenzverwalters.
Zur fachlichen Kompetenz zählt sie die Kenntnisse von Rechtsnormen
aus dem Insolvenz-, Vertrags- und Vermögensrecht. Methodenkompetenz
bezieht sie auf Kommunikationskonzepte, -modelle und -techniken, die
der Versachlichung von Konflikten dienen. Die soziale Kompetenz
macht sie an der Persönlichkeit, Empathie und
Kommunikationsbereitschaft eines Insolvenzverwalters fest. Dieser
stehe tagtäglich vor zahlreichen Herausforderungen: vor Schuldnern,
die Angst hätten als Loser dazustehen. Vor störrischen oder
kooperativen Gläubigern. Und vor Bankern, mit denen sie um Lösungen
zu ringen hätten. „Immer sind menschliche Schicksale konflikthaft
betroffen – Sie halten souverän die Fäden in der Hand, über ein
gutes Konfliktmanagement diese Konflikte zu entschärfen“, sagt Ellen
Berger ihren Zuhörern.
Konflikte – für den
Insolvenzberater unvermeidbar Für den Insolvenzverwalter
gelte es, Probleme frühzeitig zu erkennen, richtig zu analysieren
und dann konstruktiv zu lösen. „Konflikte sind in ihrem Beruf
unvermeidbar. Wenn Sie sie nicht rechtzeitig bearbeiten, drohen
diese zu eskalieren“, gibt die Vortragende zu bedenken. Für einen
Insolvenzverwalter bedeute erfolgreiches Arbeiten vor allem
sachgerecht zu verhandeln. Damit gibt sich die Referentin selbst das
Stichwort für das so genannte Harvard-Konzept. Danach gilt es,
Menschen und Probleme getrennt zu behandeln (Ellen Berger: „Hart in
der Sache, weich zum Menschen sein“). Weiter solle man sich auf
Interessen konzentrieren anstatt auf Positionen - und Optionen zum
beiderseitigen Vorteil entwickeln und dazu neutrale
Beurteilungskriterien vereinbaren. „Ein erprobtes Konzept, das sehr
wirksam ist – selbst wenn es nur von einer Seite beherrscht wird“,
betont Ellen Berger. 80 Prozent der menschlichen Kommunikation liefe
ins Leere, nennt die Referentin eine beunruhigende Zahl. Worte
könnten einen Menschen eben glücklich machen – aber auch verzweifeln
lassen. „Je länger ich mich mit dem Thema befasse, desto mehr
wundere ich mich, dass Verständnis überhaupt noch möglich ist“,
gesteht die Kommunikations-Expertin aber auch ein.
Beziehung bestimmt die Inhalte Bei jeder
Kommunikation gelte, dass die Beziehungsebene die Inhaltsebene
bestimme. „Möglicherweise fühlt sich ein Geschäftsführer bereits am
Telefon bevormundet, der von sich sagt: Mein Betrieb ist nicht
insolvent – ich brauche keinen Insolvenzverwalter.“ Mit seiner
Ablehnung reagiere er vielleicht auf den Ton der Nachricht des
Insolvenzverwalters, der sein Kommen gegenüber dem Geschäftsführer
ankündige, erläutert Ellen Berger. Denn eine Nachricht habe nach dem
Sender-Empfänger-Modell des Kommunikations-Papstes Schulz von Thun
immer vier Seiten: die Sachebene, die Beziehungsebene, die
unbewusste Selbstkundgabe sowie einen Appell an die andere Seite.
Diesen vier „Mündern“ des Senders Insolvenzberater (Sachmund: „Wann
kann ich Sie treffen?“; Appellmund: „Nennen Sie mir den Termin!“;
Selbstkundegabemund: „Ich bin jovial“ und der Beziehungsmund: „Ich
stehe über Ihnen“) ständen die vier Empfänger-Ohren des insolventen
Geschäftsführers gegenüber: Ein geschlossenes Sach-Ohr, das
Appell-Ohr („Ich soll machen, was der will“), ein Selbstkundgabeohr
(„Der ist arrogant“) und das Beziehungsohr („Auf den habe ich gerade
gewartet“). „Professionelle Kommunikation sollte alle diese Aspekte
berücksichtigen, um Konflikte beherrschbar zu machen“, sagt Ellen
Berger. Sie weist dazu auch auf den richtigen Tonfall und die
Körperhaltung hin und zitiert Henry Ford: „Ein Geheimnis des Erfolgs
besteht darin, den Standort des anderen zu verstehen und die Dinge
mit seinen Augen zu sehen.“ Man solle versuchen zu verstehen, was
den anderen vor seinem Erfahrungshorizont zu bestimmten Handlungen
bewege, ohne das gutzuheißen, rät Ellen Berger ihrem Publikum. Dazu
gehöre Empathie und Einfühlungsvermögen. Letzteres sei das Vermögen,
das sich am besten verzinse. Alles beginne mit dem richtigen
Zuhören.
Der Herr der Pleiten Für ein
besseres Kommunikationsverhalten zwischen Insolvenzverwalter und
einem von Insolvenz betroffenen Geschäftsführer gibt Ellen Berger
dann dieses Beispiel für die erste Kontaktaufnahme: „Guten Tag, mein
Name ist Dr. Voß von der Kanzlei Voß und Partner. Sicherlich sind
Sie nicht erfreut, meinen Anruf zu erhalten. Das Gericht hat mich
als Insolvenzverwalter für Ihr Unternehmen bestimmt. Ich werde Ihnen
helfen, mit der für Sie sicherlich schwierigen Situation umzugehen.
Wann kann ich zu Ihnen kommen, um die Akten einzusehen?“ Als
Beispiel für einen Insolvenzverwalter, der die Kunst der richtigen
Kommunikation beherrscht, nennt die Dozentin Jobst Wellensiek. Die
Zeit habe ihn in dem Artikel „Der Herr der Pleiten“ als Notarzt
todkranker Unternehmen gewürdigt. „Sie können Lösungen finden, die
nachhaltig wirken und alle Interessen befriedigen“, appelliert Ellen
Berger zum Ende ihres Vortrags an die aufmerksam zuhörenden
Insolvenzverwalter und verweist auf ihr umfangreiches Angebot an
spezifischen Kommunikationstrainings.
Nicht immer im
Konsens In der anschließenden Diskussion meldet sich
Richter Klaus Neubert zu Wort: „Im Strafrecht gibt es mittlerweile
den Deal. Auch für mich ist es einfacher, die Leute zu überzeugen –
und sei es, dass der Angeklagte ein Strafverfahren vermeidet. Alles
andere ist wesentlich aufwändiger für alle Beteiligten“, betont er.
Insolvenzverwalter Bähr ist kritischer gegenüber dem Gehörten: „Wenn
man überfreundlich ist, kann das auch nach hinten losgehen“,
schildert er seine Erfahrung. Ernsthaft und aufrichtig solle man
kommunizieren, nicht sich einschleimen, wirft die Referentin ein.
„Wir haben wirtschaftliche Interessen gegeneinander abzuwägen – das
muss nicht immer im Konsens enden“, gibt Rechtsanwalt Willmer zu
bedenken. Zudem gebe der Insolvenzverwalter vor, wann er den
insolventen Betrieb besuche – und das, bevor er zum Telefonhörer
greife: „Weil wir oft nur wenig Zeit haben, ist für uns
Kommunikation noch schwieriger als für andere.“ Anschließend dankt
Jens Wilhelm V der Referentin. Ihm habe der Vortrag viel Mut
gemacht. Alle 30 Teilnehmer klatschen.
| |