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Unternehmerverwertungen: Abenteuer zwischen Schreibtisch und
Werkbank - Herr Lamberti und Herr Schlieker von der Industrie-Rat
GmbH über "Sicherung von künftigen
Massegegenständen"
Hannover. "Bei uns erfahren Sie
Neuigkeiten": Mit diesen Worten begrüßte Klaus Neubert, Richter am
Amtsgericht Hannover am 22. Februar rund 40 Interessenten. beim
Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek.
Udo H. Lamberti und Thomas Schlieker von der Industrie-Rat GmbH aus
Hamburg informierten über den Verwerter-Alltag. Die
Insolvenz-Ordnung lege den Schwerpunkt auf die
Unternehmenssanierung, deshalb habe man die Verwertung als Thema
bislang kurz gehalten, erläuterte Klaus Neubert. Trotzdem werde
immer noch mehr abgewickelt als saniert – und das gehe nicht ohne
professionelle Hilfe wie von der Industrie-Rat. Udo H. Lamberti,
seit über 30 Jahren in der Branche tätig, gelte als eines ihrer
Urgesteine. Lamberti dankte für die netten Worte. Das Referat über
den Verwerter-Alltag überließ er Thomas Schlieker, seinem Experten
für das Ressort „Maschinen und Anlagen“ bei der Industrie-Rat mit
Büro in Hannover-Herrenhausen. Der schilderte seine Aufgaben als
„Abenteuer zwischen Schreibtisch und Werkbank“, die oft genug nach
dem Motto verliefen: „Ich sehe was, was du nicht siehst“ – womit er
den insolventen Geschäftsmann und sein mitunter schwaches
Erinnerungsvermögen an Verwertbares im Unternehmen
meinte.
Vier Themenschwerpunkte
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Anregende Diskussion nach der
Veranstaltung (von
links): Klaus Neubert, Udo H. Lamberti und Jens
Wilhelm. Foto:
JaMedia.net | Thomas
Schlieker informierte seine Zuhörer über vier Themenschwerpunkte:
Die Inventarisierung von Sachanlagevermögen („Schon eine
Inventarisierung ist eine Sicherstellung von Anlagevermögen“), die
Bewertung von Handelsware, die Verwertung von Maschinen, Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Verwertung von
Handelsware. Der Erstkontakt entstehe mit der Auftragserteilung
durch den Insolvenzverwalter zur Inventarisierung des Anlage- und
Umlaufvermögens. Danach erhalte die Geschäftsführung von der
Industrie-Rat ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werde, alle
Unterlagen bereitzustellen. Nach dem Erstgespräch gebe es eine
Erstbegehung mit dem Anlagespiegel und es erfolgt ein Abgleich der
werthaltigsten Positionen. Der Anlagespiegel („Bibel der
Unternehmen“) gebe dem Schätzer beim Erstbesuch eine Übersicht über
die wesentlichen Sachanlagegüter. „Je nach Kooperation der
Geschäftsführung entscheiden wir dann über weitere
Sicherungsmaßnahmen: vom Austausch der Schließsysteme bis zur
Anforderung eines Wachdienstes“, betonte der Referent. Auch sei es
wichtig, sich im Unternehmen selbst Informationen zu beschaffen
(„Nicht jede Lüge muss wahr sein“). Anzuzapfende Informationsquellen
seien auch Kunden, Lieferanten, Banken und Nachbarn. Wesentliche
Dokumente gelte es sicherzustellen wie Buchungsbelege, Belege über
Warenbestände, Drittrechtsverfügungen sowie Nachweise zu Waren mit
Eigentumsvorbehalten. Im Übrigen sei vom Geschäftsführer eine
Vollständigkeitserklärung zu unterzeichnen, mit der er bestätige,
alle Leasingverträge, Mobilien-Mietverträge, Kraftfahrzeugbriefe und
–scheine sowie den Anlagespiegel seines Unternehmens ausgehändigt zu
haben. Er empfehle, alle Anlagegüter mit einem Aufkleber mit
fortlaufender Nummer zu kennzeichnen, riet Thomas Schlieker den
Zuhörern („Ich sehe hier einige Mitbewerber – und freue mich, dass
Sie in Ihre Weiterbildung investieren“). Überhaupt gelte es eine Art
roten Faden auszulegen und sich zu überlegen, wie man das
Unternehmen abarbeiten wolle. Habe man früher alle Positionen
handschriftlich auf einem Klemmblock festgehalten, dominiere heute
digitale Aufnahmetechnik sowohl im Fotobereich als auch bei
Diktiergeräten. „Der Buchwert hat lediglich einen vagen Bezug zum
Zeitwert – nur Ihre kontinuierliche Marktbeobachtung ist ein Garant
für realistische Werte“, gab der Referent zu bedenken. Als Beispiel
nannte er Computer, die innerhalb von zwei Jahren
veralteten.
Bewertung von Handelsware
Bei diesem Thema mahnte Thomas Schlieker zur
Vorsicht bei der Bilanzverwertung: „Hier werden oft Werte
vorgetäuscht, da Handelsware mit hundert Prozent des Einkaufswerts
in der Bilanz erfasst ist.“ Faktoren der Wertfindung seien vor allem
Lagerdauer, Nachfrage am Markt, Zustand der Ware und ihre
Mindesthaltbarkeitsdauer. „Vermerken Sie den Stichtag der Bewertung
in Ihrem Gutachten“, riet er den Zuhörern. Beim Verkauf der
Liquidationsware unterscheide man zwischen Postenverkauf ohne
Gewährleistung (Vorteil: schnelles Geld; Nachteil: geringer Erlös)
und der Vermarktung an Endverbraucher mittels Insolvenzwarenverkauf
(höhere Kosten durch Personal, Strom – dafür höhere Erlöse).
Schlieker: „Die Vermarktung an Endverbraucher schneidet wesentlich
besser ab.“
Verwertung von Maschinen und
Anlagen Hierzu
gelte der Standardsatz, dass das Wissen um die lukrativsten
Absatzmärkte die höchsten Erlöse sichere, sagte der
Industrie-Rat-Experte. So könne man hochwertige Baumaschinen gut in
den Vereinigten Arabischen Emiraten verkaufen, während Lkw älterer
Bauart auch in Afrika noch zu verwerten seien. Dabei sei es
wesentlich, den Nutzen in den Vordergrund zu stellen und Zielmärkte
über Internetplattformen und Berufsorganisationen anzusprechen. Bei
Publikumsversteigerungen entscheide die umfassende und exakte
Vorbereitung über den Erfolg. So müsse man im Internetzeitalter
einen Versteigerungskatalog als PDF-Dokument aufbereiten und online
stellen und Bannerwerbung auf den Internetportalen großer
Handelsplattformen betreiben. Auch gelte es, alle Objekte optisch
aufzubereiten: „Für eine saubere Baumaschine wird besseres Geld
gezahlt, als für eine verdreckte.“
Verwertung von Handelsware
Bei diesem
Unterthema ging der Referent nochmal auf den Vergleich von
Postenverkauf und Insolvenzwarenverkauf an sein Publikum zurück. Die
Durchführung des Postenverkaufs durch Händler sorge für eine
schnelle Räumung und schnelle Realisierung mit allerdings geringen
Erlösen. Beim öffentlichen Warenverkauf dominiere zwar der höhere
Erlös: Nachteil seien aber Restbestände. Klaus Neubert dankte Thomas Schlieker für
seinen liebevollen Vortrag: „Man merkt, dass Sie an Produkten wie
den Baumaschinen hängen.“ Ob er auch bei Ebay verkaufe, wollte der
Richter von ihm wissen. Schlieker verneinte dies mit dem Hinweis auf
die dort geltenden Gewährleistungsverpflichtungen. Es bliebe die
Kardinalfrage, was bei einer Insolvenz sinnvoller sei: Das
Unternehmen fortzuführen oder den schnellen Erlös durch Verwertung
zu bevorzugen - mit diesen Worten schloss Klaus Neubert die
Veranstaltung. Beifall von Seiten der Zuhörer.
Harald
Jacke
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