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Aktuelle insolvenzrechtliche Rechtsprechung des XI. Zivilsenats
des BGH
"Aktuell" großgeschrieben - von BGH-Richter Dr.
Ganter
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Besonderer Reiz des Vortrags von Dr. Hans
Gerhard Ganter: Als Richter im für Insolvenzrecht
zuständigen BGH-Senat war er mitunter selbst an der
Urteilsfindung beteiligt.
Foto:
JaMedia | Als "echtes Highlight"
kündigte der Vorsitzende des Instituts für Insolvenzrecht Hannover,
Dr. Volker Römermann, den Vortrag an. Er sollte Recht behalten: Der
Vizepräsident des IX. Zivilsenats des BGH, Dr. Hans Gerhard Ganter,
präsentierte am 18. Mai in der Landesbibliothek Hannover
ausgewählte, aktuelle Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2006. Das
vor allem aus Fachleuten bestehende Publikum lauschte interessiert,
war doch ein erheblicher Informationsvorsprung aus dieser
Veranstaltung zu gewinnen. Denn der Referent präsentierte zum Teil
noch unveröffentlichte Urteile des BGH, das neueste aus dem Mai
2006, also nur wenige Tage alt. Sieben der vorgestellten
Entscheidungen sind "zVb", d.h. zur Veröffentlichung in der
amtlichen Entscheidungssammlung "BGHZ" vorgesehen. Der besondere
Reiz des Referats lag darin, dass der Vortragende als Richter im für
das Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat entweder selbst an der
Urteilsfindung beteiligt gewesen ist oder zumindest mit den
Senatskollegen fachlich darüber diskutieren konnte. Zudem gilt er
als anerkannte Größe im deutschen Insolvenzrecht, was er nicht
zuletzt als Kommentator der §§ 1-10 sowie §§ 47-52 InsO im
maßgeblichen "Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht" unter Beweis
stellte.
Zur Illustration (auch für die Nichtanwesenden) seien hier zwei
referierte Entscheidungen kurz vorgestellt: Das erste, vor allem für
Rechtsanwälte interessante Urteil vom 13.04.2006 (IX ZR 158/05)
betraf folgenden Fall: Der Beklagte war als Rechtsanwalt seit 2001
für die spätere Insolvenzschuldnerin, eine Gesellschaft, tätig. Am
01.10. hatte er 5.000 DM und am 08.11.2001 hatte er 10.000 DM als
Honorar von dieser erhalten. Am 11.11.2001 stellte er den
Insolvenzantrag mit der Bitte, diesen bis 12.11.2001 nicht zu
bearbeiten, da bis zu diesem Termin eine Kapitaleinlage der
Muttergesellschaft der Schuldnerin erwartet werde, welche die
Insolvenz abwenden könne. Diese Zahlung blieb aber aus, so dass das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vor Eröffnung des Verfahrens
erhielt der Anwalt am 12.11.2001 noch 35.000 DM in bar zur Abgeltung
von Honorarforderungen. Der Insolvenzverwalter verklagte den
Rechtsanwalt auf Rückzahlung der erhaltenen Honorare. Bezüglich der
ersten beiden Honorare hat der BGH den Rechtsstreit an das
Berufungsgericht zur Klärung von Tatfragen zurückverwiesen. Zum
dritten Honorar hat der BGH eine abschließende Entscheidung
getroffen. Danach handelt es sich bei Vorleistungen eines
Rechtsanwalts, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant
mehr als 30 Tage später vergütet, nicht mehr um ein
anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft gemäß § 142 InsO.
Denn es bestünde in diesem Fall ein Benachteiligungsvorsatz gemäß §
133 Abs. 1 InsO, selbst wenn die Kenntnis von drohender
Zahlungsunfähigkeit bloß zu vermuten sei. Ferner entschied der BGH,
dass ein Insolvenzantrag bereits mit der Einreichung wirksam
gestellt wurde, auch wenn er mit der Bitte eingereicht werde, seine
Bearbeitung noch kurzfristig zurückzustellen.
Die zweite Entscheidung, die am 23.03.2006 ergangen ist (IX ZR
116/03), befasst sich mit der Insolvenzfestigkeit einer Vorpfändung
(§ 845 ZPO). Der BGH urteilte, dass sich die Anfechtung einer
Vorpfändung und einer Hauptpfändung insgesamt nach § 131 InsO
richtet, wenn die Hauptpfändung in den von § 131 InsO erfassten
Bereich fällt, auch wenn die Vorpfändung früher als drei Monate vor
Eingang des Insolvenzantrags ausgebracht wird.
Weitere vorgestellte Entscheidungen betrafen beispielsweise die
Einziehung sicherungszedierter Forderungen oder die
Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs des
nachrangigen Grundschuldgläubigers nach § 1179 a BGB.
Während des über einstündigen Vortrags wurden zahlreiche
Fragen des Publikums beantwortet, das die Veranstaltung im Wissen
verließ, "etwas für die Praxis mitgenommen zu
haben."
Die Vortragsreihe wird am 15.06. 2006
fortgesetzt. Dann referiert Rechtsanwalt Rainer M. Bähr (Hermann
Rechtsanwälte) über "Insolvenzverfahren über eine Limited
mit Sitz in Deutschland. Allen am Insolvenzrecht
Interessierten wird der Besuch ausdrücklich empfohlen!
Philipp
Austermann
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