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Lebhafte Diskussion um Qualiätsmanagement in der
Insolvenzverwaltung
Rating oder Zertifizierung: Was ist das bessere Rezept gegen
schwarze Schafe unter den
Insolvenzverwaltern?
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"Viel Unheil anrichten lässt sich mit einem
ISO- zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte
Normen", warf Professor Hans Haarmeyer (rechts) seinem
Diskutanten Dr. Karsten Förster
vor. Foto:
JaMedia.net | Hannover. Ein
spannendes Thema, zwei Lehrmeinungen dazu - und rund 50
interessierte Zuhörer, von denen viele interessiert mitdiskutierten:
"Was will man mehr!" rief Dr. Volker Römermann begeistert nach der
Veranstaltung "Qualitätsmanagement in der Insolvenzverwaltung" am
20. April beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der
Leibniz-Bibliothek. Die Protagonisten - hie Professor Dr. jur. Hans
Haarmeyer vom Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft von Rhein
Ahr Campus der Fachhochschule Koblenz - dort Dr. Karsten Förster von
der Kanzlei Wutzke und Förster aus Oldenburg und Bremen fochten
zunächst tapfer mit zugespitzten Argumenten frei nach dem
Highlander-Prinzip: Es kann nur eine Lehrmeinung geben. Bekanntlich
hatten beide bereits 2005 in der ZInsO ihren Streit etabliert.
Ein Ratingsystem als Problemlöser Wann ist
ein Insolvenzverwalter ein guter Vertreter seines Fachs und damit
kein schwarzes Schaf - und nach welchen Kriterien lässt sich das
messen: Dieser Gretchenfrage ging zunächst Professor Haarmeyer in
seinem Vortrag nach - und schlug zur Problemlösung ein ausgefeiltes
Ratingsystem vor. Dem widersprach Dr. Förster energisch - er hält
den Berufsstand des Insolvenzverwalters bereits für überreguliert.
Sein Lösungsvorschlag: Eine ISO-Zertifizierung, der sich die
Insolvenzverwalter auf freiwilliger Basis mit ihren Kanzleien
unterziehen. Beide Meinungen stießen beim Publikum auf
Widerspruch. Eine qualitätsorientierte Vergabe von
Insolvenzverfahren beseitige die Grauzone bisheriger
Bestellungspraxis nach Gutsherrenart durch die Richter und sichere
eine wirkliche Bestenauslese, argumentierte Professor Haarmeyer für
sein System. Dabei unterstrich er die Legitimation durch das
Hauptziel der InsO: Bestmögliche Befriedigung der Gläubiger durch
eine Bestenauslese unter den Verwaltern. "Sie sind als Treuhänder
fremden Vermögens Manager auf Zeit. Die Bestenauslese als Anspruch
für Gläubiger und Schuldner liegt dabei auch im öffentlichen
Interesse", bekräftigte Professor Haarmeyer. Sein neues Ratingmodell
für Unternehmens-Insolvenzverwalter in Stichworten: 1. Nur für
Unternehmen im HGB-Format. 2. Einheitliche, messbare und
redundanzfreie Kriterien. 3. Vergleichbarkeit von verschiedenen
Verwaltern und Gerichtsbezirken. 4. Erhebung der Werte in einem
Zeitraum von fünf Jahren - zur Nivellierung von Schwankungen und
Ausreißern. 5. Valide und repräsentative Grundlage auf Basis von 30
Insolvenzverfahren.
Transparente Verfahrensabwicklung Zur
einheitlichen Prüfung der Insolvenzverwalter schlägt Professor
Haarmeyer die Entwicklung eines Fragen- sowie die Erstellung eines
Kriterienkatalogs vor. Letzterer soll auch die Qualität der
Mitarbeiter und die Quoten berücksichtigen. Insgesamt geht es ihm
bei seinem Modell um die Transparenz der Verfahrensabwicklung. "Das
ist der Schlüssel zur Verhinderung der Belegmanipulation und
Durchschiebung eigener Mitarbeiter auf Kosten des Schuldners",
konstatierte der Referent. Zur Verhinderung von Machenschaften
forderte er Kostenüberwachungssysteme, eine Verwalterpräsenz vor Ort
sowie ein Controlling- und Risikomanagementsystem. Ziel sei ein
krisenerprobter Manager für schwierige Situationen - im Gegensatz zu
dem jetzt mitunter anzutreffenden Insolvenzverwalter als
Leichenfledderer. Umsetzen will Professor Haarmeyer seine
Vorschläge mit Hilfe des Deutschen Instituts für angewandtes
Insolvenzrecht. Zu ihm zählen 25 Professoren und
Insolvenzrecht-Profis von Kempten bis Kiel. Der von ihnen erstellte
Fragebogen soll für 150 Euro zu haben sein (Haarmeyer: "Wir wollen
damit kein Geld verdienen"). Instituts-Mitarbeiter geben den
gerateten Insolvenzverwaltern eine qualifizierte Rückmeldung. Das
erstellte Zertifikat soll für drei Jahre gelten. "Mit diesen
Maßnahmen erreichen wir eine deutliche Verbesserung der jetzigen
Lage", betonte Professor Haarmeyer.
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"Ein Zielbündel, das sich nicht beherrschen
lässt", fällte Dr. Karsten Förster (links) sein Urteil
über das Ratingmodell des Kollegen Professor Hans
Haarmeyer.
Foto:
JaMedia.net | Gegen weitere
Regulierungen Vehement widersprach ihm Dr. Förster.
"Sind wir alle so schlecht, dass wir mit einem so engmaschigen
Kontrollsystem überzogen werden müssen", fragte er in die
Zuschauerrunde. Er habe eine generelle Abneigung gegen eine weitere
Regulierung des Berufsstandes. Zudem handele das Gros der
Insolvenzverwalter rechtmäßig - und Kriminelle gebe es in allen
Berufszweigen. Generell äußerte er seine Skepsis gegenüber den
Kriterien von Professor Haarmeyer: "Ein Zielbündel, das sich nicht
beherrschen lässt", so das Verdikt des streitbaren Anwalts. Als
Verwalter habe man am Einzelfall gute Arbeit zu leisten. Daran sehe
das Gericht, dass man sein Handwerk beherrsche. Er halte die
freiwillige ISO-Zertifizierung der Verwalter für das Mittel der
Wahl. Gemessen werden Akzeptanz und Erfolg im geschäftlichen Umfeld
- durch die Festlegung in einem Handbuch. Die Kriterien dazu
erstelle der Insolvenzverwalter mit seinen Mitarbeitern. Ein
Parameter dabei sei die Zufriedenheit der Gerichte mit den
Verwaltern. Learning by doing-Kriterien, im Handbuch festgelegt,
sorgten für ein ständig höheres Qualitätsniveau. "Damit kann man
sich dann bei den Gerichten bewerben", schlug Dr. Förster vor.
ISO-Zertifizierung als Unheil Man könne auch
mit einem ISO-zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte
Normen viel Unheil anrichten, hielt ihm Professor Haarmeyer
entgegen. Eine Mitarbeiterin des Finanzamts Hannover im Publikum
versuchte den Streit zu schlichten: "Für mich ist wichtig, dass der
Verwalter die richtige Entscheidung trifft - entweder das
Unternehmen zu sanieren oder zu liquidieren." Das mache einen guten
Verwalter aus, ergänzte sie. Ein weiterer Zuhörer legte den Finger
in die Wunde: "Kern des Problems ist das fehlende einheitliche
Berufsbild von Insolvenzverwaltern." Der Verwalter könne sich nicht
darauf reduzieren lassen zu sagen, er sei gut. Für nur noch eine
Frage der Zeit hält es Professor Haarmeyer, bis der EuGH zur
Qualifizierung von Insolvenzverwaltern ein entsprechendes Urteil
fälle.
Wettbewerbsvorteil Rating Richter Klaus
Neubert vom Amtsgericht Hannover fand den Ansatz von Professor
Haarmeyer gut, glaubte aber nicht an seinen Erfolg: "Viele Kriterien
sind gut - aber auch beliebig." Ein Risiko bestehe darin, dass die
Verwalter sich nicht dem Rating unterzögen. Andererseits stelle es
für den gerateten Insolvenzverwalter einen Wettbewerbsvorteil dar.
"Wenn man mit Qualitätskontrollen beginnt, wird es auch Verlierer
geben", warnte er. Genau das beabsichtige er, entgegnete ihm
Professor Haarmeyer. Rainer M. Bähr, Fachanwalt für Insolvenzrecht
aus Hannover, erklärte, sowohl Richter als auch Verwalter seien mit
dem jetzigen System unzufrieden. "Ich habe auch viele Kritikpunkte.
Aber ich kenne kein besseres Hilfsmittel für den Richter als ihr
System", sagte er zu Professor Haarmeyer. Der nahm die Kritik ernst
und räumte ein, noch ein Feintuning vornehmen zu müssen. Spätestens
im Juni will er einen Aufsatz mit dem Kriterienkatalog für
Insolvenzverwalter in der ZInsO veröffentlichen. "Es geht nur auf
freiwilliger Basis - und im Konsens mit allen Beteiligten", lautete
sein Fazit. Immerhin haben sich bereits die ersten drei
Insolvenzverwalter bei ihm gemeldet, die sich raten lassen wollen.
Harald
Jacke
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