Pressemitteilung zur
Neugründerveranstaltung am Freitag,
12.01.2001
Das traditionsreiche Institut für Insolvenzrecht e.
V. hat nach einer längeren Pause am 12.01.2001 zum ersten Mal wieder
eine Vortragsveranstaltung organisiert. Sie fand in Zusammenarbeit
mit der Universität Hannover statt. Wegen des sogar für die
Veranstalter unerwartet großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung
kurzfristig in den großen Hörsaal des Fachbereichs
Rechtswissenschaften verlegt, da der ursprünglich vorgesehene Raum
zu klein war.
Zunächst stellte der Vorsitzende des
Vereinsvorstandes, Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann aus Hannover,
die bisherige Tätigkeit des Instituts und die Perspektiven für die
zukünftige Arbeit vor. Das Institut wurde 1954 unter maßgeblicher
Beteiligung der Industrie- und Handelskammer Hannover gegründet.
Mitglieder waren seit den 50er Jahren zahlreiche Kreditinstitute,
Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und
Rechtspfleger, Ministerien und Behörden, Steuerberater sowie
Angehörige anderer Berufe. Es wurden regelmäßig
Vortragsveranstaltungen organisiert mit zum Teil bundesweit
renommierten Referenten wie etwa Dr. Wilhelm Uhlenbruck aus Köln.
Nach dem Tode des damaligen Vereinsvorsitzenden
Amtsgerichtsrat und Direktor der Konkursabteilung des Amtsgerichts
Hannover Dr. Arthur Skrotzki wurde circa zwanzig Jahre lang ruhig um
den Verein, bis sich Mitte 2000 wieder einige Insolvenzrechtler
zusammenfanden, um die Aktivitäten wieder aufzunehmen. Die
Veranstaltung am 12.01.2001 stand nun am Beginn dieser neuen Epoche
des Instituts für Insolvenzrecht e. V.
Im Anschluß an den Vorsitzenden sprach Rechtsanwalt
Jens Wilhelm aus der Kanzlei Wilhelm & Kollegen im Namen der
Geschäftsführung des Instituts für Insolvenzrecht e. V. Er
erläuterte die Struktur und die Organe des Vereins. Der Verein ist
als gemeinnützig anerkannt. Er soll allen interessierten Personen
die aktive Mitwirkung an der Fortentwicklung des Insolvenzrechts
ermöglichen.
Nach diesem Überblick über die Tätigkeit des Vereins
sprach Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, ein bekannter
Insolvenzverwalter aus Köln, zum Thema "Vorteile und Gefahren
geplanter Insolvenz". Er erläuterte die zahlreichen Fallstricke, in
die Geschäftsführer von Unternehmenin der Krise geraten könnten, zum
Teil ohne es zu merken. Aber nicht nur die Geschäftsführer, sondern
auch die beteiligten Kreditinstitute, Lieferanten und andere
Personen aus dem Umfeld eines solchen Unternehmens seien häufig von
Gefahren bedroht. Dies ergäbe sich insbesondere aus der jüngeren
Rechtsprechung zum sogenannten Eigenkapitalersatz. Die Lösung sieht
Nerlich nicht zuletzt in der Möglichkeit, einen Insolvenzantrag
unmittelbar mit einem Sanierungsplan zu verbinden. Diese Möglichkeit
gibt es erst seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am
01.01.1999. Die Praxis habe die sich daraus ergebenden Perspektiven
häufig noch gar nicht vollständig erkannt.
Im Anschluß an diesen Vortrag entwickelte sich eine
lebhafte Diskussion. Einige der Zuhörer stellten insbesondere
Nachteile des Insolvenzplans heraus. Im übrigen ging es um die
Frage, welche Bedeutung der positiven Fortführungsprognose bei der
Beurteilung der Insolvenzantragspflicht von Unternehmen in der Krise
zukommt.
Die Veranstaltung ist mit etwa 150 Teilnehmern im
Publikum auf lebhaftes Interesse gestoßen. Dies zeigt einen Bedarf
der am Insolvenzrecht interessierten Kreise in der Region Hannover,
sich fortzubilden und auszutauschen. Das Institut für Insolvenzrecht
e. V. hat es sich zum Ziel gesetzt, dieser Nachfrage gerecht zu
werden und zukünftig in regelmäßigen Abständen Vorträge und
Diskussionsabende zu organisieren.
Interessenten wenden sich bitte an den
Geschäftsführer des Instituts
Rechtsanwalt Harald Wilhelm III in
Hannover Tel. 0511-62
80-21 kanzlei@wilhelm-kollegen.de
www.wilhelm-kollegen.de
oder an den
Vorsitzenden
Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann
Tel. 0511-32 66 0-0 volker.roemermann@roemermann.com
www.roemermann.com.
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